Makel der Verfassungswidrigkeit
Der Streit um das neue Kommunalverfassungsgesetz ebbt nicht ab. Nachdem der Niedersächsische Landtag das neue Gesetz am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU verbschiedet hat, regt sich in Lüneburg weiterer Widerstand. Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Rat der Hansestadt Lüneburg, Frank Soldan, kritisiert das Gesetz: "Kurz nach der Kommunalwahl und im Wissen um die Wahlergebnisse wurden die Grundlagen für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse verändert und die Stimmrechte der kleineren Fraktionen beschnitten. Das entwertet nicht nur die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Lüneburg, es ist auch eindeutig demokratieschädigend, wenn SPD und CDU auf diesem Weg ihre Pfründe in den Kommunen sichern wollen".
Das neue Gesetz ändert unter anderem die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse. Besonders die kleineren Fraktionen verlieren dadurch teilweise Stimmrechte. "Dabei haben besonders kleinere Parteien - auch die FDP - in der zurückliegenden Kommunalwahl deutlich hinzugewonnen. Es entspricht absolut nicht dem Wählerwillen, dass sich mehr Stimmen und mehr Mandate nun in einem Verlust von Rechten niederschlagen", erklärt Cornelius Grimm, der für die FDP neu in den Rat gewählt wurde.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem der Zeitpunkt der Gesetzesänderung und die Wirkung auf die gewählten Mandate wahrscheinlich verfassungswidrig sind. "Es ist besonders schamlos, dass SPD und CDU ihren Einfluss sichern wollen, indem sie direkt nach der Wahl dieses Gesetz ändern. Dabei hat die Landesregierung bereits im Frühjahr den Entwurf zur Änderung vorgestellt. SPD und CDU hatten also genug Zeit um diese Änderung rechtzeitig vor der Kommunalwahl im September mit den eigenen Stimmen beschließen zu lassen", betont das dritte auch neu gewählte Fraktionsmitglied der FDP im Rat der Hansestadt Lüneburg, Eike Freitag.