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22.05.2021

Für ein einfaches, gerechtes reines Flächenmodell

Keine Steuererhöhung durch die Hintertür bei der Grundsteuerreform

Lüneburg Die Niedersächsische Landesregierung hat kürzlich ein Niedersächsisches Grundsteuergesetz in den Finanzausschuss des Landtags eingebracht. Damit nutzt Niedersachsen die Länderöffnungsklausel des Grundsteuergesetzes des Bundes und führt abweichend vom Bund ein Flächen-Lage-Modell ein. Damit würde zusätzlich zur Grundstücksgröße auch die Lage zur Steuerberechnung herangezogen, Innenstadtlagen könnten somit z.B. stärker besteuert werden als Grundstücke in weniger beliebten Vierteln. Dieses Modell lehnen wir als zu kompliziert und bürokratisch ab.

"Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass sich die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg nun über die Hintertür neue und höhere Einnahmen sichert", fordert FDP-Politiker Frank Soldan. Er will, dass der Rat auch mit der neuen Grundsteuergesetzgebung bei einem aufkommensneutralen Hebesatz bleibt. Lüneburg sollte deswegen Transparenz zeigen und den Hebesatz veröffentlichen, mit dem eine strukturelle Aufkommensneutralität sichergestellt wird. "Es ist eine Frage der Fairness, dass den Bürgerinnen und Bürgern mitten in der größten Wirtschaftskrise, die die Bundesrepublik je erlebt hat, keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden. Und da die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein Lagefaktor gerade in der Innenstadt Mieten zusätzlich verteuern. Gerade dort wollen wir aber günstigere Mieten für Geschäfts- und Wohnräume.", sagt Soldan.

Außerdem solle sich der Rat von Lüneburg deutlich gegen die sogenannte Grundsteuer C aussprechen. Diese sieht eine besondere Besteuerung von Grundstücken vor, die noch unbebaut sind. Soldan erklärt: "Eine solche Sondersteuer belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Diese werden es sich künftig nicht mehr leisten können, ihre Grundstücke zu halten, bis sie ihre Baupläne umsetzen können. Am Ende führt das zum Verkauf und zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Die Mittelschicht kann es sich schon jetzt kaum noch leisten, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch."

Hintergrund: 

Der Vorschlag für ein Niedersächsisches Grundsteuergesetz enthält ein "Flächen-Lage-Modell". Maßgeblich für die Erhebung der Grundsteuer ist somit einerseits die Fläche des Grundstückes und andererseits die Lage, die anhand eines Lagefaktors einbezogen wird. Als Indikator für die Lage werden die Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Somit soll der Gedanke der "Nutzen-Äquivalenz" zum Tragen kommen.

Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzesentwurfes neben dem Lage-Faktor ist die Grundsteuer C. Das Bundesmodell ermöglicht den Kommunen die Erhebung dieser neuen Steuer auf unbebaute aber baureife Grundstücke. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz schließt diese Steuer nicht aus. Kommunen können mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern. Die FDP-Fraktion im Rat von Lüneburg lehnt diese als Sondersteuer ab und erteilt Steuererhöhungen eine klare Absage.

 

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