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Unterstützen Sie die FDP Lüneburg mit Ihrer Spende.
Ihre Spende ist ein sehr wichtiger und persönlicher Beitrag zur Stärkung der FDP in und um Lüneburg. Sie ist Ausdruck Ihrer persönlichen Willensbekundung und trägt neben Ihrer Stimme am Wahltag und einer möglichen Mitgliedschaft dazu bei, eine Fortsetzung unserer Arbeit überhaupt zu ermöglichen und die Demokratie insgesamt zu stärken. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.
Spenden Sie per Banküberweisung
Empfänger:
FDP-Kreisverband Lüneburg
IBAN:
DE91 2405 0110 0050 0007 02
BIC:
NOLADE21LBG
Verwendungszweck:
Bitte vergessen Sie nicht, ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben, damit wir Ihre Spenden ordnungsgemäß verbuchen und Ihnen eine Spendenquittung zuschicken können.
Sollten Sie Fragen zu Spenden haben oder eine Spendenquittung anfordern, schreiben Sie gern unserem Schatzmeister eine Mail:
Wir sind Ihnen für jede Unterstützung sehr dankbar.
FDP Lüneburg - Vertrauen. Verantwortung. Fortschritt.
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Informationen zum Spendenrecht:

Parteien sind grundsätzlich berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall nur 250 €, denn:
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Zusätzliche Hinweise:
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

(Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de.)
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