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25.05.2021

Ohne Wasser kein Leben

Wasser ist das lebensnotwendigste Element für Mensch, Tier und Natur. Im Juli 2010 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht. Die Bedeutung des Wassers für den Planeten ist beispiellos

Der Landkreis Lüneburg kann sich insoweit als sehr privilegiert schätzen, über die Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links und rechts einen Zugang zu Grundwasser in einer besonders guten Qualität zu verfügen und somit von Importen vollständig unabhängig zu sein. 

Gegenstand der Entnahme des Grundwassers aus den Grundwasserkörpern ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren, dass von der unteren Wasserschutzbehörde durchgeführt wird. Die Aufgaben der unteren Wasserschutzbehörden nehmen in Niedersachsen jeweils die Landkreisverwaltungen, beziehungsweise die kreisfreien Städte wahr. Dabei wird der rechtliche Rahmen von der Landes- und Bundesgesetzgebung bestimmt. Die Landkreisverwaltung hat sich im Genehmigungsverfahren an diese Gesetze zu halten und kann sie selbst nicht mittels Kreistagsbeschluss ändern. 

Im Falle des Genehmigungsverfahrens des 3. Brunnens der Apollinaris Brands GmbH in der Nähe von Reppenstedt im Landkreis Lüneburg gilt selbstverständlich nichts anderes. 

Dabei bedrückt unsere Kreistagsfraktion insbesondere, dass ein Genehmigungsverfahren, das nun mittlerweile fast fünf Jahre andauert, auf der Zielgeraden Gegenstand eines sich stetig polarisierenden Protestes geworden ist. Bereits früh haben wir über unsere Mandatsträger im Samtgemeinderat Gellersen hierauf hingewiesen. Dabei möchten wir zu einer sachlichen Diskussion beitragen und uns auf dieser Ebene an die Bürgerinnen und Bürger wenden, die ihre berechtigten Bedenken diesbezüglich äußern.

Unsere Position im genannten Genehmigungsverfahren ist es stets sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, auch wenn das im Allgemeinen als „unsexy“ gesehen wird. Unsere Fraktion im Kreistag ist nicht der Versuchung erlegen sich ohne sachliche Auseinandersetzung an etwa eine Bürgerinitiative anzupassen, nur um sich deren Gunst zu sichern. Nach zutreffender Position der Verwaltung des Landkreises Lüneburg gingen die Versuche fehl, Genehmigungsverfahren über weitere Gutachten oder Moratorien zu blocken. Es würde eine gerichtliche Entscheidung drohen, die die Verwaltung zu einer Genehmigung zwingen würde.

Maßgeblich ist dabei, ob die beantragte Menge durch die Apollinaris Brands GmbH den Grundwasserkörper übermäßig beanspruchen würde. Eine Testbohrung wurde in diesem Zusammenhang bereits durchgeführt. Wenn das Ergebnis dieses Verfahrens ist, dass die sonstige Wasserversorgung nicht gefährdet wird, ist eine Entnahmegenehmigung zu erteilen. Zudem weisen wir auch darauf hin, dass dies Entnahmegenehmigung zwar für einen sehr langen Zeitraum beantragt wurde, jedoch von der Verwaltung jederzeit widerrufen werden kann, wenn sich die Umstände ändern, etwa weil der übliche Niederschlag aufgrund des sich ändernden Klimas ausbleibt. Dabei trifft den Landkreis im Falle eines Widerrufs der Entnahmegenehmigung  keine Entschädigungspflicht. 

Wir bedauern jedoch, dass sich die derzeitige Diskussion verhärtet, wohingegen man doch meinen könnte, dass man sich doch zumindest beim Thema Wasser gesamtgesellschaftlich treffen könnte. Denn ohne Zweifel hängt jeder Einzelne von dieser Ressource ab. Es ist ein Thema, das jeden angeht. 

Wie eine Bürgerinitiative richtigerweise darstellt, verstehen auch wir das Grundwasser als ein Gemeingut. Das setzt für uns aber auch voraus, dass wir anstehende Herausforderungen an die Knappheit dieser lebensnotwendigen Ressource gemeinsam lösen. 

Insofern haben wir uns bereits an unsere Landtagsfraktion gewandt um eine Gesetzesänderung in Bezug auf das Niedersächsische Wassergesetz zu bewirken. Wenn die Diskussion an einem Ort richtig ist, dann im Landtag in Hannover. Wir zeigen uns besonders verwundert darüber, dass sich lange regierende Parteien nun dem Protest hier vor Ort anschließend, wohingegen die Gesetze gerade von diesen Parteien in Hannover nicht geändert wurden. 

An dieser Augenwischerei beteiligt sich unsere Kreistagsfraktion nicht. 

Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass die Knappheit eines Gutes auch über den Preis kommuniziert werden muss. In diesem Fall bemisst sich der Preis für die Wasserentnahme nach der Anlage des Niedersächsischen Wassergesetzes. Unser Vorschlag geht dahin, dass stärker in die Technologie zur Wasseraufbereitung und Wassereinsparung investiert werden muss. Daher dürfen die Mehreinnahmen durch die Anhebung der Entnahmepreise nicht im Verwaltungsapparat verschwinden, sondern gehören in die Wissenschaft und in den Naturschutz. Dabei haben wir gute Spezialisten im Wasserzweckverband und sogar eine Universität in Suderburg vor der Tür, die sich speziell mit Wassermanagement befasst. Unser Plädoyer ist, dass wir mit diesen fachkundigen Akteuren in Kontakt bleiben wollen, anstatt sich auf ein einfaches „Nein zum 3. Brunnen“ zu beschränken. 

Insofern rufen wir die Bürgerinnen und Bürger auf, das lobenswerte politische Engagement in die Findung und Umsetzung kluger Projekte zu investieren, die dem Problem wirklich gerecht wird. Weiterhin ist unsere Kreistagsfraktion bereit den Unmut über die gesetzlichen Regelungen in das Landesparlament nach Hannover zu tragen, damit auch die „alten“ Gesetze den „neuen" Herausforderungen gerecht werden. Wir sehen die Zukunft nicht in einem blockadeähnlichen Protest, sondern in der gemeinsamen Arbeit für unsere Kommune." 

 

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